Jean-Pierre Bossaert
Der Leidensweg des Jean-Pierre Bossaert aus Enscheringen
Schwarzschlachtungen
Die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (KWVO) war ein deutsches Gesetz zur Zeit des Nationalsozialismus, das zur Umsetzung der staatlichen gelenkten Kriegswirtschaft diente und das Delikt Kriegswirtschaftsverbrechen einführte.
Zuständig waren die, bei den Landgerichten gebildeten Sondergerichte, die in einem erheblich verkürzten Verfahren entschieden. Eine effektive Strafverteidigung war kaum möglich. Urteile wurden, der Außenwirkung wegen, zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht abgestimmt. Die Macht der Sondergerichte wuchs noch, als unmittelbar nach Kriegsbeginn die sogenannte Volksschädlingsverordnung in Kraft trat.
Wer also Erzeugnisse, die zum lebenswichtigen Bedarf der Bevölkerung gehörten, vernichtete, beiseiteschaffte oder zurückhielt und dadurch böswillig die Deckung des Bedarfs gefährdete, konnte nach § 1 Kriegswirtschaftsverordnung mit Zuchthaus oder Gefängnis, in besonders schweren Fällen mit der Todesstrafe belegt werden. Sondergerichte verurteilten ab Herbst 1939 bestimmte Eigentums-, Gewalt- und Wirtschaftsvergehen, sie reichten von Schwarzschlachtung über Lebensmittelkartenbetrug bis zu Diebstahl "unter Ausnutzung des Kriegszustandes. Die Sondergerichte haben sich oft mit Schwarzschlachtungen beschäftigt und Todesurteile gefällt, weil dadurch unerlaubt Fleisch der staatlichen Bewirtschaftung entzogen worden ist. Schon im März 1933 waren Sondergerichte eingerichtet worden, für die die normale Prozessordnung nicht galt. Es waren auch keine Rechtsmittel zulässig.
„Den gewerbsmäßigen Schwarzschlächter muss die Strafe mit voller Härte treffen... Die niedrige Gesinnung und der gemeine Verrat, den der Schwarzschlächter während der Kriegszeit an seiner Heimat und am deutschen Volke begeht, erfordert seine schwerste Bestrafung und ...notfalls seine völlige Ausmerzung.“ So lauteten die Hetzparolen der nationalsozialistischen Presse.
Als die deutschen Truppen das Großherzogtum Luxemburg am 10. Mai 1940 besetzten, wurden die Kriegswirtschaftsverordnungen auch in Luxemburg eingeführt. Viele Luxemburger Bauern und Kleinbauern wollten sich der deutschen Bevormundung entziehen, betrachteten ihr Schlachtvieh als ihr Eigentum und so begann das Schwarzschlachten. Wurde der Bauer, der Händler, der Schlachter oder Metzger bei dem Schwarzschlachten erwischt, drohten ihnen drastische Strafen.
Auch viele Viehhalter im Kiischpelt machten keine Ausnahme und scheuten sich nicht einen Teil ihres Schlachtviehs weiterhin heimlich für ihre Bedürfnisse zu verarbeiten. In Enscheringen waren die Gebrüder Jean-Pierre und Albert Bossaert wie ihr Nachbar Dominik Liefgen als Schlachter tätig und ließen sich dabei erwischen. Zum Schlachten hatten sie die Tiere in den Wald gebracht, dort geschlachtet, zerlegt und dann weiter zu ihren Kunden und Auftraggebern transportiert. Der Transport der geschlachteten Tiere erfolgte per Pedes oder mit dem Fahrrad. Metzgermeister Rasquin aus Wiltz war Hauptabnehmer der geschlachteten Tiere, aber auch Privatpersonen waren Kunden bei den Schwarzschlächtern. Zudem konnte Jean-Pierre Bossaert nachgewiesen werden, dass er Vieh nach Belgien weiterverkauft hatte.
Der Prozess in Luxemburg fand im Februar 1943 vor einem deutschen Sondergericht statt Der Prozessverlauf der verräterischen Volksschädlingen wurde in reißerischen Presseberichten ausreichend dokumentiert.
„Die Verurteilten…. haben sich bewusst außerhalb der Volksgemeinschaft gestellt und bilden eine schwere Gefahr für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Lebensmitteln. Somit haben sie (die Verurteilten) die zur siegreichen Durchführung des Krieges erlassenen Anordnungen sabotiert.“
Im Namen des deutschen Volkes erging das Urteil: Johann Peter Bossart, der Name wurde eingedeutscht, wurde zu 10 Jahren Zuchthaus, sein Bruder Albert zu 3 Jahren Zuchthaus und Metzger Rasquin zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt, weitere Helfer erhielten geringere Zuchthausstrafen. Zu dieser Zeit gab es bereits die Todesstrafe für das Vergehen „Schwarzschlachtung“, wurde aber nicht angewandt, da die Vergehen vor dem Erlass des Chefs der Zivilverwaltung geschahen.
Jean-Pierre Bossaert musste seine Strafe im Zuchthaus Rheinbach bei Köln, in Nordrhein-Westfalen, absitzen. Die Haftanstalt Rheinbach wurde während der NS-Zeit als Unrechtsstätte im Sinne des nationalsozialistischen Lagersystems genutzt. Die Einrichtungen der Haftanstalt unterstanden sowohl der Justiz, der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) oder der Wehrmacht. Für Rheinbach werden als NS-Häftlinge den April 1944 „1370 Insassen, davon 1340 Ausländer einschließlich 270 Frauen aus dem Kölner Gefängnis“ angeführt. Seine Frau Marie Heintz nahm viele Strapazen auf sich, um ihren Mann in Rheinbach zu besuchen.
Im Spätherbst 1944 standen die US-Streitkräfte kurz vor Aachen, dieses Ereignis versetzte die Dienststellen in Köln in große Aufregung. Die Staatspolizeidienststelle Köln plante die Erschießung von hunderten Insassen im Zuchthaus Rheinbach. Einheiten der Gestapo trafen in Rheinbach ein, um die ausländischen Insassen zu ermorden. Dieses Vorhaben wurde nicht ausgeführt, die Gefangenen kamen auf den Transport nach Butzbach und Hameln. Ein Teil der Gefangenen, unter ihnen auch Jean-Pierre Bossaert, wurde mit Waggons nach Hameln transportiert und sofort nach der Einlieferung in Hameln zum Außenlager Holzen, einem furchtbaren Ort gebracht.
Im Juli 1944 hatte die Zuchthausverwaltung 45 km südlich von Hameln ein Außenlager beim Dorf Holzen errichtet, in der Nähe des Städtchens Eschershausen gelegen. Es sollte zur Entlastung des überfüllten Zuchthauses dienen und Arbeitskräfte für ein riesiges Rüstungswerk stellen, das in den unterirdischen Stollen des „Hils“-Berges errichtet wurde. Ausgelegt für gut 400 Mann, war das Lager meist deutlich überbelegt. Mindestens die Hälfte der Insassen kam aus den Benelux-Ländern und Frankreich. Die entkräfteten Häftlinge mussten die Stollen für die geplante Fabrik erweitern. Beim Abschlagen des hängenden Gesteins kam es zu schweren Unfällen. In den fünf Lager-Baracken herrschte drangvolle Enge. Die sanitären Verhältnisse waren katastrophal.
Zuchthausdirektor Stöhr am 19. Februar 1945: „Die Gesundheitsverhältnisse der Gef. (= Gefangenen) sind sehr ungünstig und die Sterblichkeit erheblich. ... Die Kleidung der Gefangenen ist dabei völlig ungenügend, die Wäsche kann nur etwa alle 4 Wochen gewechselt werden, das Ungeziefer ist daher nicht aus den Baracken herauszubekommen.“
Der Gesundheitszustand von Jean-Pierre war katastrophal: Vor Entkräftung bei der Arbeit umgefallen, Erkältungskatharr, Ödeme am Gesäß und an den Beinen und immer wieder Durchfall.
Misshandlungen und drakonische Strafen, wie das qualvolle „Pfahl Stehen“ und eine Hinrichtung, der die Mithäftlinge beiwohnen mussten, bestimmten den Alltag. Das aus Hameln abgeordnete Wachpersonal ist dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden.
Todesmarsch nach Dreibergen
Am 3. April 1945 wurde die Belegschaft des Zuchthauslagers Holzen – etwa 450 Gefangene – auf Marsch gesetzt. Nach zwölf Tagen Irrweg durch Mitteldeutschland sollen noch 228 Männer das Zuchthaus Dreibergen bei Bützow erreicht haben. Hier wurden sie am 3. Mai von der Roten Armee befreit. Die Zahl der Toten soll bei 200 gelegen haben. Unter den 21 namentlich bekannten Toten waren drei Niederländer, fünf Belgier und vier Luxemburger. Zwölf weitere Opfer, darunter Niederländer und Belgier, blieben namenlos.
Wie durch ein Wunder überlebte Jean-Pierre Bossaert diesen Kalvarium und am 18. Mai 1945 meldete das „Comissariat au Rapatriement“, dass „J-P Bossaert aus Eischen wuel a monter“ in Eschershausen angetroffen wurde.
Weitere Informationen
Quellen & Fotos
› EU-Projekt: Bürger aus den Benelux-Staaten als NS-Verfolgte im Zuchthaus Hameln 1942-1945
› Escher Tageblatt
› Bundesarchiv Berlin




